Möchten Sie über Ihr Leben hinaus einen Teil Ihres Vermögens
der BSZ Stiftung spenden? Möglich ist dies durch eine Erbschaft oder ein Legat.
In beiden Fällen ist ein Testament zwingend. Denn ohne schriftliche Regelung wird der Nachlass gemäss Gesetz verteilt.
Bei einem Legat – auch Vermächtnis genannt – legen Sie einen fixen Betrag oder Gegenstand fest, den eine (natürliche oder juristische) Person nach Ihrem Tod erhalten soll. Dies ist die einfachste Art, um die BSZ Stiftung über das Leben hinaus zu begünstigen.
Bei einer Erbschaft erhält die begünstigte (natürliche oder juristische) Person als Erbin einen von Ihnen bestimmten Anteil Ihres Nachlasses, welchen Sie mit einem Bruchteil oder Prozentsatz festlegen. Bei dieser Begünstigungsart erhält die Erbin eine aktive Position in der Nachlassabwicklung und muss bei der Erbteilung mitwirken.
Die Beantwortung dieser Frage hängt von Ihrer Familienkonstellation ab. Von Gesetzes wegen gibt es für bestimmte Erben (Ehegatten und Nachkommen) einen Pflichtteil, über den Sie nicht verfügen können. Jener Teil, welcher nicht durch den Pflichtteil gesperrt wird, ist die sogenannte frei verfügbare Quote. Darüber können Sie frei bestimmen. Was heisst das konkret? In diesen Grafiken werden drei verschiedene Familienkonstellationen abgebildet.
Möchten Sie der BSZ Stiftung ein Legat/ Vermächtnis machen, ist es zwingend, dass Sie dies in Ihrem Testament festhalten. Ein Testament muss von Hand geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen werden. Die Expert*innen unseres Kooperationspartners Schwyzer Kantonalbank stehen Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne zur Seite.
Die BSZ Stiftung finanziert sich aus dem Ertrag von Produkten und Dienstleistungen sowie aus den kantonalen Beiträgen, die sich aus der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Schwyz ergeben. Doch nicht alles kann mit dem Betriebsbudget gedeckt werden: Innovative Projektideen zur Integration von Menschen mit Unterstützungsbedarf und zur Leistungsverbesserung können dank Spendengelder unkompliziert weiterentwickelt und umgesetzt werden. Sie haben die Möglichkeit, über die konkrete Verwendung Ihres Geldes mitzubestimmen. Sollte das Ihr Wunsch sein, können Sie sich vorgängig mit der BSZ Stiftung in Verbindung setzen.
Als gemeinnützige Institution ist die BSZ Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass der gesamte Betrag der Stiftung und dem Projekt Ihrer Wahl zugutekommt.
Ihr Kontakt bei der BSZ Stiftung
Leiter Finanzen
saverio.alberti@bsz-stiftung.ch
041 817 40 40
Ihr Kontakt bei der Schwyzer Kantonalbank
Bahnhofstrasse 3
6431 Schwyz
058 800 20 20
Es war der letzte Wille von zwei Schwestern aus Ingenbohl, Maria und Katharina Gwerder, die im Jahr 1993 der BSZ Stiftung das Landgut Höchenen vermachten. Seitdem ist auf dem Areal ein modernes Wohnhaus für mehrfach beeinträchtigte Menschen entstanden. Direkt daneben betreibt die BSZ Stiftung heute einen biologisch geführten Hof mit wertvollen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Beeinträchtigung. Maschinen bedienen, Tiere versorgen, Garten pflegen – die Aufgaben sind sehr vielfältig und bieten eine sinnvolle Tagesstruktur. All das wäre ohne die frühzeitige Auseinandersetzung der beiden Schwestern mit ihrem Nachlass nicht möglich gewesen. Über ihr Leben hinaus haben sie Grosses bewirkt.