Berufliche Massnahmen IV
Um die Ausbildung von Menschen mit einer Beeinträchtigung in die richtige Bahn zu lenken, ist die BSZ im Auftrag der IV zuständig für:
- Anschlusslösungen nach der Beruflichen Grundbildung
- Schnupperlehren
- Abklärungen
- Arbeitstraining
- Umschulungen
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